Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination

Sie sind Bauherr und müssen folgende Pflichten erfüllen?

  • Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetz bei der Planung der Ausführung
  • Ankündigung des Vorhabens bei der Behörde
  • Erarbeitung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (Si-Ge-Plan)
  • Bestellung eines geeigneten Koordinators
  • Zusammenstellung einer Unterlage für spätere Wartungsarbeiten
  • Überwachung der Einhaltung der Belange von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz während der Ausführung des Bauvorhabens

Die Aufgaben aus diesen Pflichten sind vom Bauherrn wahrzunehmen oder sie an einen geeigneten Koordinator zu übertragen, sofern das Bauvorhaben eine bestimmte Größenordnung erreicht oder wenn besonders gefährliche Arbeiten auszuführen sind.
Dies ist per Verordnung bereits gegeben, wenn ein Absturz aus mehr als 7 m Höhe möglich ist. Wenn Sie nebenstehende Skizze betrachten, ist dies schon bei den meisten 1 1/2-geschossigen unterkellerten Einfamilienhäusern der Fall.

Durch eine ausführliche und umfangreiche Planung unterstützen wir Sie dabei, den Gesundheitsschutz und die Sicherheit auf Baustellen zu organisieren und einzuhalten.

effizient und gemäß aller Vorschriften

gruen

Leistungen

  • Sicherheit- und Gesundheitsschutzplan nach BaustellV
  • Planung von Schutzeinrichtungen nach der ArbSchV
  • Baubegleitung nach der BaustellV

Sie haben Fragen? Wir helfen gern!

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