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Unsere Leistungen

Sicherheit auf der Baustelle beginnt mit guter Koordination.

Sie sind Bauherr und müssen folgende Pflichten erfüllen?

  • Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetz bei der Planung der Ausführung
  • Ankündigung des Vorhabens bei der Behörde
  • Erarbeitung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (Si-Ge-Plan)
  • Bestellung eines geeigneten Koordinators
  • Zusammenstellung einer Unterlage für spätere Wartungsarbeiten
  • Überwachung der Einhaltung der Belange von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz während der Ausführung des Bauvorhabens

Wo Risiken entstehen, sorgen wir für Sicherheit.

Die Aufgaben aus diesen Pflichten sind vom Bauherrn wahrzunehmen oder an einen geeigneten Koordinator zu übertragen, sofern das Bauvorhaben eine bestimmte Größenordnung erreicht oder besonders gefährliche Arbeiten auszuführen sind. Dies ist per Verordnung bereits gegeben, wenn ein Absturz aus einer Höhe von mehr als 7 Metern möglich ist. Wenn Sie die unten stehende Grafik betrachten, ist dies schon bei den meisten 1 1/2-geschossigen unterkellerten Einfamilienhäusern der Fall.

Durch eine ausführliche und umfangreiche Planung unterstützen wir Sie dabei, den Gesundheitsschutz und die Sicherheit auf Baustellen zu organisieren und einzuhalten.

Effizient und gemäß aller Vorschriften

Unsere Leistungen im Detail

Leistungen

  • Sicherheit- und Gesundheitsschutzplan nach BaustellV
  • Planung von Schutzeinrichtungen nach der ArbSchV
  • Baubegleitung nach der BaustellV

Ab einer Absturzhöhe von über 7 m gelten besondere Pflichten für die Sicherheit.

Sie haben Fragen? Wir helfen gern!

Kontaktieren Sie uns

Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite – egal ob zu Bauprojekten, Energieberatung, Sicherheit auf Baustellen oder nachhaltigen Zertifizierungen. Schreiben Sie uns. Wir beantworten Ihre Fragen kompetent und persönlich.