Sie sind Bauherr und müssen folgende Pflichten erfüllen?
- Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetz bei der Planung der Ausführung
- Ankündigung des Vorhabens bei der Behörde
- Erarbeitung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (Si-Ge-Plan)
- Bestellung eines geeigneten Koordinators
- Zusammenstellung einer Unterlage für spätere Wartungsarbeiten
- Überwachung der Einhaltung der Belange von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz während der Ausführung des Bauvorhabens